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Hier eine
Zusammenfassung unserer Mitglieder aus den Forum zum Thema:
Import von Fahrzeugen aus der EU
Liebe Triumphfreunde,
bereits im Februar des Jahres hatte ich meinen Herald aus
England hierher überführt. Bereits da hatte ich mir fest
vorgenommen, andere an meinen Erfahrungen bei der Überführung
teilhaben zu lassen.
Da ich mich allerdings direkt in die umfangreiche Aufarbeitung
des Fahrzeugs gestürzt hatte, bin ich nie so recht dazu
gekommen.
Seit zwei Wochen hat das gute Stück nun TÜV. Zeit also nun Stück
für Stück meine damaligen Aufzeichnungen zu veröffentlichen.
Solltet ihr weiter Interesse am Thema haben, würde ich dann
fortsetzen.
Eines Vorab: So wie ich es beschreibe hat es bei mir geklappt.
Die Zulassungsbestimmungen ändern sich dauernd und werden auch
von Behörden unterschiedlich interpretiert. Es so zu machen wie
ich es gemacht hatte, ist also keine hundertprozentige
Funktionsgarantie!
Wie alles begann:
Schon seit langer Zeit geisterte der Gedanke, einen Triumph
Herald oder eine Vitesse zu erwerben in mir herum. Und so habe
ich am Abend des 18. Januar 2009, der eigentlich recht blöd
verlief, aus einer Laune heraus bei einer ebay-Auktion einfach
mal mitgeboten. (ja! Ich kenne alle Warnungen vor ebay-Auktionen).
Ein 61er Herald Convertible stand irgendwo in Südengland, der
Pfundkurs stand kurz vor 1:1 und überhaupt war an diesem Abend
eh schon alles egal. 976 Pfund Höchstgebot kann ma ja mal
eingeben, Convertibles gehen eh immer für mehr raus - dachte
ich. Um 22:30 war ich Käufer eines Triumph Herald Convertible,
Baujahr 1961 mit 1200ccm Austauschmotor für 950 Pfund (zu diesem
Zeitpunkt 1035 Euro), MOT bis April 2009 (sowas
wie der TÜV) - na Mahlzeit! Der Zustand schien mir ehrlich
beschrieben worden zu sein: Rost an den Türunterkanten und den
Radläufen, Rost im Fahrerfußraum, Motorhaube muss ausgerichtet
werden, Verdeck und Teppich müssen erneuert werden.
Planung der Abholung:
Nachdem mir der Verkäufer gemailt hatte, dass er es mit der
Abholung nicht super eilig hatte, konnte ich die Abholung
planen. Auf jeden Fall wollte ich auf eigener Achse heim. Ich
habe als rauf und runterrecherchiert und war zunächst mal über
die Unzahl widersprüchlicher Aussagen zu den gesetzlichen und
zulassungsrechtlichen Regelungen erschrocken. Irgendwann hatte
ich aber doch die wesentlichen Fakten zusammengetragen:
Versicherung und Zulassung in GB
Zulassung:
In Großbritanien ist vieles leichter: Ein Kennzeichen wird dem
Auto einmal zugeteilt und bleibt dann für immer an dem Fahrzeug.
Dazu wird das Registration Certificate "V5C" ausgestellt. Der
Halter muss noch eine Roadtax-Badge kaufen - auf dem Postamt zum
Beispiel und den Wagen jährlich auf Verkhrssicherheit checken
lassen (die sogannte MOT). Beide
Nachweise kommen in die Windschutzscheibe. Das wars! Damit ist
das Auto zugelassen - aber nicht undbedingt versichert. Denn:
Versicherung
In Großbritanien läuft die Versicherung auf den Fahrer und nicht
auf das Auto - man muss sich in etwa so vorstellen, als würde
man seine Privathaftpflicht (die Versicherung die zuständig ist,
wenn man beim Fußballspielen das Fenster vom Nachbarn
zerdeppert) auf Unfälle mit einem - unter Umständen bestimmten -
Kraftfahrzeug erweiteren. Wenn sich Briten für ein paar Tage ein
Auto ausleihen wollen dann lösen sie das Problem mit einer
sogenannten "Short Term Car Insurance" (einfach mal googlen).
Manche davon erkennen auch nicht-britische Führerscheinnummern
an - aber ich hatte keine gefunden die Oldies versichert. Ggf
findet man eine britische Verischerung die einen Oldie
kurzzeitversichert. Dann wäre das ein alternativer Weg für eine
Überführung nach D.
Deutsche Kurzzeitkennzeichen im Ausland
gültig?
Meine Versicherung war der Auffassung, dass der
Versicherungsschutz für ein Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland
gilt. Darüber hinaus hatte ich im Amstblatt der EU eine
Richtlinie zur Überführung von Fahrzeugen zwischen EU-Ländern
gefunden:
(auf Englisch) bzw
(Französisch) bzw.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:068:0015:0024
E:PDF
{ACHTUNG: ich bekomme die automatsichen smilies nicht weg, es
muss null-null-zwei-vier-doppelpunkt-d-e lauten}
(auf Deutsch, andere Sprachversionen durch Ersetzen von 'DE'
gegen bspw. 'ES')
das Dokument enthät auch noch interessante Infos zur dauerhaften
Zulassung. Zu diesem Zeitpunkt interessierte mich allerdings
mehr das Kapitel 4. Mit einen Audruck dieser Dokuments in
Englisch und in Französisch, fühlte ich mich ausreichend
vorbereitet - sollte mir ein Polizist Ärger machen, würde ich
ihm den Auszug aus dem Amtsblatt
vorhalten - und hoffen, dass er die Kontrolle lieber beendet als
den ganzen Sermon zu lesen.
An andereren Stellen wird allerdings behauptet, dass das
Anschrauben eines deutschen Kurzzeitkennzeichens im Ausland eine
"unzulässige Fernzulassung" darstelle. Das würde heißen: Wenn
man den britischen Verkäufer am deutschen Rastplatz trifft, dort
die deutschen Kennzeichen anschraubt und den guten Mann mit
seinem ehemaligen Auto noch schnell heimbringt, wäre auch die
Einschränkung sauber umgangen...
Alternative:
Britische Kennzeichen und deutsche Grüne Versicherungskarte
Nachdem ich irgendwann das ganze EU-Dokumenet gelesen hatte,
fiel mir folgender Passus im Kapitel 4.2 auf: "...Damit kann der
Käufer das Fahrzeug in seinem Wohnsitzmitgliedstaat versichern,
obwohl es noch ein ausländisches Kennzeichen trägt
(Kurzzeitkennzeichen des Herkunftsmitgliedstaates). Für die
Praxis bedeutet das, dass die Versicherung im Bestimmungsland
abgeschlossen werden sollte."
Möglicherweise kann man also auch die Britischen Kennzeichen
dranlassen, wenn man einen deutschen Versicherer findet, der
einem auf das britische Kennzeichen eine
Grüne-Versicherungskarte bzw eine Doppelkarte ausstellt.
Wird noch weiter ergänzt...
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